werden durchgeführt, wenn die gesamte Region von einem neuen oder zu aktualisierenden Thema betroffen ist. Beispiele sind die Teilfortschreibung zur Windkraft oder der Rohstoffsicherung.
betreffen meist bestimmte Vorhaben in einem begrenzten Raum, die während der Laufzeit des Regionalplans neu hinzukommen.
So kann es sein, dass der Regionalverband ein solches Projekt positiv bewertet, es aber durch die Festlegung im aktuell gültigen Regionalplan nicht möglich wäre. Dies betrifft beispielsweise Betriebserweiterungen, neue Standorte für Einzelhandel etc. oder andere großflächige Projekte, die dann eine Änderung des Regionalplans erfordern.
Die Kompetenz Teilfortschreibungen und Regionalplanänderungen einzuleiten bzw. durchzuführen liegt beim Regionalverband.
betreffen kleinere Projekte – beispielsweise wenn diese an dem gewählten Standort mit den ursprünglichen Festlegungen nicht vereinbar sind, andererseits aber den Grundzügen der Planung nicht widersprechen. Die Verfahren werden vom Regierungspräsidium unter Beteiligung des Regionalverbandes durchgeführt.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 25. Juli 2014 die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie aufgestellt.
Die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 30.09.2015 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 09.10.2015 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2009 die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 aufgestellt.
Die Teilfortschreibung wurde vom Wirtschaftministerium am 23. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. April 2010 öffentlich bekannt gemacht.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 7. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss zur „Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel“ gefasst. Die Regionalplanteilfortschreibung befindet sich in Aufstellung.
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat eine Bestandsanalyse erstellt, die bei der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 vorgestellt wurde. Über den nachstehenden Link können Sie den Bericht herunterladen:
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung des F&E-Standorts in Abstatt/Untergruppenbach aufgestellt.
Die 1. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 15. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 26. März 2010 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Interkommunales Gewerbegebiet Schwäbisch Hall/Michelfeld/Rosengarten aufgestellt.
Die 2. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 7. Juni 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 18. Juni 2010 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Mittelzentrum Crailsheim aufgestellt.
Die 3. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 5. Oktober 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22. Oktober 2010 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Bretzfeld-Bitzfeld/Weißlensburg - aufgestellt.
Die 4. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftministerium am 2. Februar 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 11. Februar 2011 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 04. Februar 2011 die 5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Standorte für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im MIttelzentrum Öhringen - aufgestellt.
Die 5. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 15. Juni 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. Juli 2011 öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss: 24.09.2010
Einstellung des Verfahrens: 07.10.2011
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 8. Dezember 2011 die 7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 -Erweiterung der Sonderfläche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Lampoldshausen - aufgestellt.
Die 7. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 27. August 2012 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 7. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss: 19.11.2010
Einstellung des Verfahrens: 22.05.2015
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 12. April 2013 die 10. Änderung des Regionalplans – Mulfingen-Hollenbach, Logistikzentrum ebm-papst aufgestellt.
Die 10. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 25. September 2014 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württember am 10. Oktober 2014 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 21. Juni 2013 die 11. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Neuenstein, Erweiterung des Schwerpunkts für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungenaufgestellt.
Die 11. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 22. Juli 2014 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 8. August 2014 öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss: 12.10.2012
Einstellung des Verfahrens: 16.10.2018
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 17. Juli 2015 die 13.Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald aufgestellt.
Die 13. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 19. Oktober 2015 genehmigt. Die Genehmigung wurde imStaatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23. Oktober 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2016 die 14. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Vorranggebiete für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Unterzentrum Blaufelden aufgestellt.
Die 14. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 01. August 2016 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 12. August 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 08.12.2017 die 15. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für Zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Wertheim-Bestenheid aufgestellt.
Die 15. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 06.03.2018 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23.03.2018 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 18. Mai 2018 die 16. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Rücknahme eines Vorbehaltsgebiets für nicht-zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“ und – Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“ aufgestellt.
Die 16. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 29. Oktober 2018 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 9. November 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 19. Oktober 2018 die 17. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ergänzung der Agglomerationsregel nach Plansatz 2.4.3.2.5 aufgestellt.
Die 17. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 19. Februar 2019 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 8. März 2019 öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss: 01.04.2011
Aufstellungsbeschluss: 29.06.2018
Beteiligungsbeschluss: 07.06.2019
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 08.07.2019 bis 11.10.2019
Öffentliche Auslegung: von 29.07.2019 bis 06.09.2019
Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung: 03.07.2020
(Die Genehmigung der 18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau steht noch aus)
Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.06.2012
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 06.08.2012
Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 21.06.2013
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 01.08.2013
Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 02.09.2016
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 07.03.2017
Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 09.05.2018
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 29.06.2018
Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 15.05.2020
Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 18.05.2020
Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 13.08.2020