Energiewende - Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie in der Region Heilbronn-Franken

Bereits vor Start der Regionalen Planungsoffensive war der Ausbau von Photovoltaik ein Thema, das vom Regionalverband Heilbronn-Franken aktiv vorangetrieben wurde. Es handelt sich um einen wesentlichen Baustein für das Gelingen der Energiewende. Neben der Nutzung bereits versiegelter Flächen (wie Dachflächen oder Parkplätzen) kommen dabei insbesondere Freiflächen­photovoltaik-Anlagen (FFPV-Anlagen) eine große Bedeutung zu.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken (RVHNF) unterstützt die Energiewende seit Jahren. So haben wir schon 2010 unsere Teilfortschreibung Photovoltaik zum Regionalplan Heilbronn-Franken aufgestellt, mit welcher wir für die Region Leitplanken für den Ausbau der FFPV setzen. 2015 wurde zudem die Teilfortschreibung Windenergie rechtswirksam.

Wie sich zeigt, nimmt das Thema Photovoltaik auch bei den Kommunen der Region Heilbronn-Franken einen hohen Stellenwert ein. Die weit überwiegende Anzahl der Kommunen beschäftigt sich mit Photovoltaik auf Dachflächen und setzt diese schon um. Auch kommunale Steuerungskonzepte für Freiflächen­photovoltaikanlagen nehmen immer weiter zu. Als Hilfestellung für die Kommunen hat die Verbandsversammlung am 16.07.2021 zudem einen Musterkriterienkatalog ffür die Standortsuche und -bewertung von FFPV-Anlagen sowie Musterfestsetzungen für entsprechende Bebauungspläne beschlossen. Die Verbandsversammlung hat zudem am 24.03.2023 beschlossen, dass der Kriterienkatalog angepasst werden soll. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Teilfortschreibung Solarenergie aber noch nicht geschehen.

20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Nicht zuletzt verweisen wir an dieser Stelle auf das Verfahren zur 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Das Verfahren wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hat neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen auch die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen­photovoltaikanlagen zum Ziel.

Die 20. Änderung wurde am 20.10.2023 vom Planungsausschuss als Satzung beschlossen und wurde dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung vorgelegt. Neben den fünf in der 20. Änderung zur Umsetzung anstehenden Projekten wartet bereits eine Vielzahl konkreter Projektierungen, für die in Teilen bereits Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt wurden, auf die Rechtskraft der 20. Änderung.

Teilfortschreibungen Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive

Für aktuelle Infos zur Regionalen Planungsoffensive, die aktuell im Verfahren befindliche Teilfortschreibung Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie folgen Sie bitte den entsprechenden Links.