In der Verbandsversammlung am 11.04.2025 wurde über den Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung Solarenergie beraten (Vorlage (VV) 11/15a ohne Anlagen).
Bevor die Teilfortschreibung Solarenergie als Satzung beschlossen wurde, wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren vorgenommen. D.h., die Verbandsversammlung hat über alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen beraten. Diese sind zusammen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag der Verbandsverwaltung in einer Synopse dargestellt. Dabei wurde in allen Punkten den Abwägungsvorschlägen der Verbandsverwaltung gefolgt. Eine Änderung an der Gebietskulisse der Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen war demnach nicht mehr notwendig. Die insgesamt 32 neu geplanten Vorbehaltsgebiete mit einer Fläche von 1.165 ha wurden genau so, wie sie am 14.06.2024 als Entwurf beschlossen und in das Beteiligungsverfahren gegeben wurden, beibehalten. Auch den in mehreren Stellungnahmen vorgetragenen Forderungen, die geplanten Regelungen zum Umgang mit Freiflächenphotovoltaik (FFPV) in den Regionalen Grünzügen nochmals zu überarbeiten, wurde nicht gefolgt. Bei weiteren vorgebrachten Anregungen z. B. aus dem Natur- und Landschaftsschutz konnte auf die Umsetzungsebene verwiesen werden. Dies bringt den Städten, Gemeinden und Projektträgern, die konkrete, mit dem Regionalverband abgestimmte FFPV-Projekte vorantreiben, Planungssicherheit.
Aufbauend auf die Abwägung wurde anschließend der Text- und Kartenteil der Teilfortschreibung Solarenergie als Satzung beschlossen.
Mit diesem Satzungsbeschluss hat der Regionalverband Heilbronn-Franken für den Teilbereich Solarenergie die Forderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (KlimaG BW) früher als gesetzlich vorgegeben und als erster Regionalverband in Baden-Württemberg erfüllt. Da hinter jedem Vorbehaltsgebiet ein konkretes FFPV-Projekt steht, leistet der Regionalverband damit einen wichtigen Beitrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region, denn erst durch die konkrete Umsetzung der Projekte wird die Energiewende real.
Download der gesamten Synopse zur Abwägung der Stellungnahmen
Download des Text- und Kartenteils der Teilfortschreibung inkl. Begründung und Umweltbericht
Die Verbandsverwaltung legt nach dem Satzungsbeschluss die gesamten Verfahrensunterlagen einschließlich des Satzungsbeschlusses dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) vor. § 13a Landesplanungsgesetz (LplG) regelt, dass der Satzungsbeschluss im Staatsanzeiger Baden-Württemberg bekannt gemacht werden kann, sofern das MLW nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der vollständigen Unterlagen widerspricht. Mit der Bekanntmachung wird die Teilfortschreibung Solarenergie dann rechtsverbindlich.
Auf dieser Grundlage können dann die FFPV-Projekte weiterverfolgt werden, denen bislang der Regionale Grünzug entgegensteht, für die aber in der Teilfortschreibung Solarenergie ein Vorbehaltsgebiet geplant wurde. Die Verbandsverwaltung wird zum gegebenen Zeitpunkt alle betroffenen Kommunen und die ihr bekannten Vorhabenträger, die Projekte in den Vorbehaltsgebieten der Teilfortschreibung planen, über die Rechtskraft der Teilfortschreibung Solarenergie informieren. Auch für FFPV-Projekte im Regionalen Grünzug, für die in der Teilfortschreibung kein Vorbehaltsgebiet vorgesehen wurde, erhöhen sich mit der Teilfortschreibung Solarenergie die Chancen auf Umsetzbarkeit. Hier bedarf es aber der individuellen Nachfrage bei der Verbandsverwaltung.
Nachstehend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den übergeordneten gesetzlichen Zielvorgaben, zu den Inhalten der Teilfortschreibung Solarenergie und zum Verfahrensverlauf.
Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende. Dabei haben die Regionalverbände im Land das vom Land gesetzte Mindestziel von 0,2 % der Regionsfläche für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) bis zum 30.09.2025 im Regionalplan räumlich konkret festzulegen. Für Heilbronn-Franken bedeuten 0,2 % etwa 953 ha als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen auszuweisende Fläche. Zudem sind alle Regionalverbände nach § 11 (3) S.7 LplG verpflichtet, die Regionalen Grünzüge für FFPV zu öffnen.
Die nunmehr als Satzung beschlossene Teilfortschreibung Solarenergie baut auf die bisherigen Aktivitäten des Regionalverbands im Bereich FFPV auf. Durch die frühzeitige Schaffung von Ausnahmetatbeständen für FFPV im Regionalen Grünzug bereits im Jahr 2010 und die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen geht der Ausbau der Photovoltaik in der Region gut voran. Zudem wurden in der 20. Änderung des Regionalplans 180 ha weitere Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Die 20. Änderung des Regionalplans wurde am 19.07.2024 rechtskräftig.
Mit der Teilfortschreibung Fotovoltaik aus dem Jahr 2010 und der 20. Änderung hatte der Regionalverband insgesamt bereits 288 ha Flächen für FFPV ausgewiesen. Das Flächenziel von mind. 953 ha war damit aber noch nicht erreicht. Auch der Ausnahmetatbestand für FFPV im Regionalen Grünzug aus dem Jahr 2010, der im Rahmen der 20. Änderung ebenfalls erweitert wurde (z.B. die Anhebung der Obergrenze von 5 auf 10 ha) erfüllte aus Sicht des MLW die gesetzlichen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg noch nicht.
Daher mussten in der Teilfortschreibung Solarenergie sowohl weitere Flächen für FFPV ausgewiesen und zudem die Regelungen über die Zulässigkeit von FFPV in Regionalen Grünzügen nochmals angepasst werden.
Neben der Ausweisung der 32 weiteren Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen wurden auch die Plansätze zu den Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen (4.2.3.4) sowie zu den Regionalen Grünzügen (3.1.1) geändert. Demnach sollen Standard-FFPV-Projekte im Regionalen Grünzug künftig grundsätzlich zulässig sein, es sei denn, die Projekte befinden sich in landwirtschaftlich hochwertigsten Bereichen (entscheidendes Merkmal ist hier die gleichzeitige Lage in der Vorrangflur sowie im Vorrangpotenzial (früher Vorrangfläche)) oder in für den Biotopverbund besonders bedeutsamen Bereichen (Kernflächen und Kernräume des Fachplans Landesweiter Biotopverbund). Bisherige Ausnahmevoraussetzungen, die noch aus der Teilfortschreibung Fotovoltaik aus dem Jahr 2010 stammen, wie z.B. eine Größenbegrenzung oder die Erforderlichkeit der Lage an einer Siedlung oder einer Infrastrukturachse sind entfallen. Unter gewissen Vorrausetzungen, die in der 20. Änderung auch für Vorranggebiete für Landwirtschaft festgelegt wurden (s. S. 10 und 11 der Begründung der 20. Änderung, können Agri-PV-Anlagen auch in landwirtschaftlich hochwertigsten Bereichen errichtet werden. Eine mögliche baurechtliche Privilegierung einer Anlage nach § 35 BauGB setzt die Ziele der Raumordnung – hier dem Fall die Regionalen Grünzüge – nicht außer Kraft. Die Ziele der Raumordnung gehen mit Verweis auf § 35 (3) BauGB vor.
Der Regionalen Grünzug wird zudem für Solarthermieanlagen – ab der Rechtskraft der Teilfortschreibung Solarenergie – komplett und ohne Einschränkungen geöffnet.
Informationen zu Anfragen für Solarenergieprojekte finden Sie auf der Seite zur Regionalen Planungsoffensive.
Verbandsversammlung am 11.04.2025 – Abwägungs- und Satzungsbeschluss
( Sitzungsvorlage (ohne Anlagen), Synopse, Teilfortschreibung (Satzung mit Text- und Kartenteil, Begründung, Umweltbericht) )
Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zur Beteiligung und der abschließenden Fassung der Teilfortschreibung Solarenergie durch die Verbandsverwaltung
Verbandsversammlung am 13.12.2024 – Sachstandsbericht zum Beteiligungsverfahren
(Darstellung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und des weiteren Vorgehens)
Durchführung der Beteiligung nach § 12 (2) und (3) LplG (Öffentlichkeitsbeteiligung 15.07. bis 19.08.2024, Träger Öffentlicher Belange 15.07. bis 18.10.2024)
Verbandsversammlung am 14.06.2024 – Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung, Beschluss über den Entwurf der Teilfortschreibung Solarenergie und Beschluss über die Durchführung der Beteiligung nach § 9 (2) ROG bzw. § 12 (2) und (3) LplG
( Sitzungsvorlage (ohne Anlagen), Synopse zur Unterrichtung Teilfortschreibung (Satzung mit Text- und Kartenteil, Begründung, Umweltbericht) )
Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zur Unterrichtung und des Beteiligungsentwurfs durch die Verbandsverwaltung
Verbandsversammlung am 08.12.2023 – Beschluss über die Auswahl der in der Teilfortschreibung darzustellenden Vorbehaltsgebiete (Grundlage war die Bewertung der über die Online-Abfrage gemeldeten, geplanten und rechtskräftigen Flächen für FFPV)
Planungsausschuss am 20.10.2023 – Beschluss zur Öffnung der Regionalen Grünzüge für FFPV im Zuge der Teilfortschreibung Solarenergie
Durchführung der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG vom 01.08. bis 29.09.2023
Verbandsversammlung am 14.07.2023 – Beschluss über die Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG)
15.05. bis 31.07.2023 – Online-Abfrage aktuell projektierter FFPV-Anlagen bei den Städten und Gemeinden in Heilbronn-Franken (Meldungen waren auch durch Privatpersonen und Projektierer möglich)
Verbandsversammlung am 24.03.2023 – Beschluss zur Durchführung einer Projektabfrage
Planungsausschuss am 21.10.2022 – Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibungen Windenergie II und Solarenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive gefasst.
Für Hintergrundinfos zum Thema Teilfortschreibung Solarenergie verweisen wir auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Solarenergie thematisiert wurde:
Info Nr. 11 – April 2025 (Satzungsbeschluss TF Solarenergie und weiteres Vorgehen TF Windenergie II)
Info Nr. 10 – Januar 2025 (aktueller Sachstand TF Solarenergie und TF Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Solarenergie angepasst.