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Teilfortschreibung Windenergie
im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien
(Teilfortschreibung Windenergie II)

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie II gefasst

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 02.10.2026 wurde der Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung Windenergie II und der Feststellungsbeschluss über das Erreichen des Flächenziels gefasst (Vorlage (VV) 11/55c ohne Anlagen).

Bevor die Teilfortschreibung Windenergie II als Satzung beschlossen wurde, wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungs­verfahren vorgenommen. D.h., die Verbands­versammlung hat über alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen beraten. Diese sind zusammen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag der Verbands­verwaltung in einer Synopse dargestellt. Dabei wurde in allen Punkten den Abwägungs­vorschlägen der Verbands­verwaltung gefolgt.
(Download der Synopse zur erneuten Beteiligung und zur Abwägung der Stellungnahmen)
An der geplanten Streichung von 17 ursprünglich geplanten Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen wurde festgehalten. Eine erneute Änderung der Gebietskulisse der Vorranggebiete war demnach nicht mehr notwendig. Mit dem Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie II ergänzt um den Feststellungsbeschluss zur Erreichung des Flächenziels wurden 87 neue Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen beschlossen, die - zusammen mit den bereits bestehenden Vorranggebieten - Windkraft auf 10.090 ha und damit auf 2,12% der Regionsfläche ermöglichen.

Zu den bisherigen Vorranggebieten aus der Teilfortschreibung Windenergie aus dem Jahr 2015 und aus der ebenfalls rechtsverbindlichen 13. Änderung des Regionalplans (Vorranggebiet Harthäuser Wald) gibt es eine Übersichtskarte mit zusätzlich allen neuen und den bestehenden Vorranggebieten.

Mit diesem Satzungs- und Feststellungsbeschluss hat der Regionalverband Heilbronn-Franken für den Teilbereich Windenergie die Forderung des Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (KlimaG BW) mit einem Zeitverzug von ca. 1 Jahr erfüllt.

Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Teilfortschreibung Windenergie II beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat das Ministerium 3 Monate Zeit, rechtliche Einwendungen zu erheben. Erfolgt dies nicht, wird die Teilfortschreibung Windenergie II durch eine entsprechende Bekanntmachung rechtsverbindlich. Die Verbandverwaltung rechnet mit der Rechtskraft zu Beginn des Jahres 2027. Ab dann greift auch die Steuerungswirkung des § 249 (2) BauGB, durch die Windkraftanlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete und außerhalb kommunaler Windenergiegebiete entprivilegiert werden.

Übergeordnete Zielvorgaben

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hatte laut Windenergie­flächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum 30.09.2025 mindestens 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie im Regionalplan als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, dem Hohenlohekreis und dem Main-Tauber-Kreis insgesamt mindestens 8.577 Hektar (ha) für den Ausbau von Windkraftanlagen durch den Regionalverband festgelegt werden müssen. Laut den gesetzlichen Vorgaben des Landes hätte die Ausweisung der Vorranggebiete bis zum 30.09.2025 satzungsbeschlossen werden müssen. Dieses zeitliche Ziel wurde leider verfehlt.

Windkraftplanungen werden fortgesetzt

Da sich im Zuge der Abwägung der ersten Beteiligung nach § 9 (2) ROG bei der Teilfortschreibung Windenergie II zeigte, dass eine Überarbeitung von einigen ursprünglich geplanten Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen notwendig war, wurde vor dem Hintergrund des o. g. gesetzlichen Stichtags zum Satzungsbeschluss und dem Ziel, die planerische Steuerungswirkung bei der Windkraft schnellstmöglich zu erreichen, das weitere Vorgehen angepasst. So wurden alle geplanten Vorranggebiete, die aus fachlichen Gründen überarbeitet werden müssen, in ein sogenanntes Annexverfahren, die Teilfortschreibung Windenergie IIa, ausgelagert. Den Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren hat die Verbandsversammlung am 30.01. 2026 gefasst. Im Annexverfahren sollen aber nicht nur die überarbeitungsbedürftigen Vorranggebiete nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. In ihm sollen auch all die Flächen betrachtet und auf der Grundlage des unveränderten Kriteriensets geprüft werden, die im Zuge der ersten Beteiligungsrunde (§ 9 (2) ROG) zur Ausweisung als Vorranggebiete vorgeschlagen wurden. Voraussetzung dabei ist, dass die gemeldeten Flächen nicht von Ausschlusskriterien betroffen sind.

Das Annexverfahren wird nun nach erfolgtem Satzungsbeschluss über die Teilfortschreibung Windenergie II weitergeführt. Das Annexverfahren wird wieder ein Beteiligungs­verfahren umfassen und es soll bezüglich der planerischen Vorgehensweise an das Hauptverfahren anknüpfen. Aufgrund der Verflechtungen zwischen den beiden Verfahren, ist ein Abschluss des Annexverfahrens auch losgelöst vom Erreichen des Flächenziels im Hauptverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit beider Verfahren notwendig. Nähere Infos zum Annexverfahren erfahren Sie in unserem Erklärvideo Nr. 11.

Darüber hinaus wurde am 02.10.2026 durch die Verbandsversammlung für die neu ausgewiesenen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen das Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungs­gebieten gestartet. Zu diesem Verfahren, das auf die Erneuerbaren-Energie-Richtline der EU (RED III) zurückgeht, ist der RVHNF nach § 28 (5) ROG verpflichtet. In diesem Verfahren muss der RVHNF nach § 28 (4) ROG „Regeln für wirksame Minderungs­maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und deren Netzanschluss aufstellen, um mögliche negative Auswirkungen vorrangiger Vorhaben zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, erheblich zu verringern.“ Auch diese inhaltliche Ausarbeitung startet baldmöglichst.

Allgemeine Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie II

Die Ziele der Teilfortschreibung, die planerische Vorgehensweise und der Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II für das Beteiligungs­verfahren wurden auf vier Info-Veranstaltungen im September 2024 erläutert. Diese fanden im Stadtkreis Heilbronn und den Landkreisen statt.

Download der auf den Info-Veranstaltungen gezeigten Präsentation
Download der Dokumentation von auf den Info-Veranstaltungen gestellten Fragen

Weitere Informationen stehen auch im Videoformat zur Verfügung. Hier finden Sie unsere neuen Videos:

Erklärvideo – Teil 12 (Satzungsbeschluss Teilfortschreibung Windenergie II)
Erklärvideo – Teil 11 (Annexverfahren)
Erklärvideo – Teil 10 (Beschluss über die Abwägung und Verfahren zur erneuten Beteiligung)
Erklärvideo – Teil 9 (Neuer Zeitplan)
Erklärvideo – Teil 8 (aktualisiert, Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und weiteres Vorgehen)
Erklärvideo – Teil 7 (Rückblick Beteiligungsverfahren, Umgang mit den Stellungnahmen)

Natürlich sind auch die bisher veröffentlichten Erklärvideos 1 bis 6 noch verfügbar, die den damals jeweils zu Grunde liegenden Verfahrensstand wiedergeben:

Erklärvideo – Teil 6 (Zusammenfassung des Planungsprozess bis zur Beteiligung)
Erklärvideo – Teil 5 (Ableitung der Vorranggebiete aus der Potenzialkulisse, Ausblick auf das Beteiligungsverfahren)
Erklärvideo – Teil 4 (Herleitung der Potenzialkulisse aus dem Suchraum)
Erklärvideo – Teil 3 (Modifikationen der Methodik, die sich aus der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG ergeben haben)
Erklärvideo – Teil 2 (Blick auf die daran anschließenden Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Vorranggebiete für Windenergie)
Erklärvideo – Teil 1 (Planerische Vorgehensweise bis zur Suchraumkarte für die Unterrichtung nach § 9 (1) ROG anhand eines fiktiven Beispiels zeichnerisch dargestellt)

Neben den o. g. Unterlagen bieten die Karten zu den Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Heilbronn-Franken weitere interessante Informationen.

Für Hintergrundinfos verweisen wir zudem auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Windenergie thematisiert wurde:

Info Nr. 14 – Oktober 2026 (Satzungsbeschluss zur TF Windenergie II, Aufstellungsbeschluss Beschleunigungsgebiete)
Info Nr. 13 – Februar 2026 (Abwägungsbeschluss zur TF Windenergie II, Durchführung einer erneuten Beteiligung)
Info Nr. 12 – August 2025 (Rechtskraft TF Solarenergie, Beschlüsse zur TF Windenergie II, Zeitplan Wind)
Info Nr. 11 – April 2025 (Satzungsbeschluss TF Solarenergie und weiteres Vorgehen TF Windenergie II)
Info Nr. 10 – Januar 2025 (aktueller Sachstand TF Solarenergie und TF Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)

Verfahrensverlauf und Vorlagen zur Befassung der regionalen Gremien mit der Teilfortschreibung Windenergie II

Nachstehend finden Sie eine Übersicht zum bisherigen Verfahrensverlauf und alle Vorlagen zum Thema Teilfortschreibung Windenergie II. Sie waren Grundlage für eine Befassung der regionalen Gremien mit dem Thema:

TOP 1 der Verbandsversammlung am 02.10.2026 (Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung und Satzungsbeschluss)

Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens nach § 9 (3) ROG i.V.m. § 9 (5) ROG (Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange jeweils vom 02.03.2026–02.04.2026)

TOP 1 der Verbandsversammlung am 30.01.2026 – (Beschluss über die Abwägung und über den modifizierten Planentwurf (Text- und Kartenteil der TF Windenergie II, Begründung für die Streichung der Vorranggebiete) sowie Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens)

TOP 2 der Verbandsversammlung am 30.01.2026 – (Beschluss über die Einleitung des Annexverfahrens, Teilfortschreibung Windenergie IIa)

TOP 2 der Verbandsversammlung am 25.07.2025 – (Beschluss über die aus dem Hauptverfahren herauszunehmenden und ins Annexverfahren zu überführenden Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)

TOP 3 der Verbandsversammlung am 11.04.2025 – (Sachstandbericht zur Beteiligung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise, Trennung in Haupt- und Annexverfahren)

Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 (2) ROG bzw. § 12 (2) und (3) LplG (Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.09.2024–23.10.2024, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 23.09.2024–23.12.2024)

TOP 1 der Verbandsversammlung am 19.07.2024 – (Beschluss über den Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens)

TOP 6 des Planungsausschuss am 12.04.2024 – (Beschluss über den modifizierten Kriterienkatalog, der sich aus der Berücksichtigung des Rücklaufs der Unterrichtung ergab)

TOP 5 der Verbandsversammlung am 08.12.2023 – (Sachstandbericht zum Rücklauf aus der Unterrichtung)

Durchführung der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG (01.08.2023 bis 29.09.2023)

TOP 3 der Verbandsversammlung am 14.07.202 – (Beschluss über die planerische Vorgehensweise, das Kriterienset und die Suchraumkarte sowie die Durchführung der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG als erster förmliche Verfahrensschritt)

TOP 2 der Verbandsversammlung am 24.03.2023 – (Sachstandbericht zum Thema Windenergie)

TOP 6 des Planungsausschuss 21.10.2022 – (Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie zusammen mit der Teilfortschreibung Solarenergie)

Abschließender Stand der Teilfortschreibung Windenergie II

Die Teilfortschreibung Windenergie II besteht formal aus folgenden Unterlagen:

  • Text- und Kartenteil: In diesem werden die textlichen Änderungen des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 und die Änderungen der Raumnutzungskarte dargestellt.
  • Begründung: In der Begründung werden die planerische Vorgehensweise, die textlichen Änderungen und die Änderungen der Raumnutzungskarte erklärt. Außerdem wird die Anrechnung der Gebiete auf das gesetzliche Flächenziel (1,8 %) erläutert. Anlagen zur Begründung sind das Kriterienset, sowie die Standortdatenblätter.
  • Standort­datenblätter: Die Standortdatenblätter dokumentieren für jedes Vorranggebiet, wie mit allen wichtigen Belangen wie der Eignung des Gebiets, den Umwelt­schutzgütern und anderen Belangen wie Denkmalschutz, Luftverkehr und Militär umgegangen wird. Die Standort­datenblätter stehen kreisweise zum Download zur Verfügung, wobei der Stadtkreis und der Landkreis Heilbronn zusammengefasst sind.
    - Standortdatenblätter Stadt- und Landkreis Heilbronn
    - Standortdatenblätter Hohenlohekreis
    - Standortdatenblätter Landkreis Schwäbisch Hall
    - Standortdatenblätter Main-Tauber-Kreis
  • Umweltbericht: Im textlichen Teil des Umweltberichts wird erläutert, wie mit den Umweltschutzgütern umgegangen wird. Dazu zählen, neben dem Schutzgut Arten und Biotope, die Schutzgüter Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft, Kulturgüter, etc.

Hinweis zu Kartenmaßstab und Shape-Dateien

Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist explizit darauf hin, dass die Regionalplanung sowohl ihre Planungen als auch spätere Beurteilungen in einem vorgegebenen Maßstab von 1:50.000 durchführt. Das bedeutet, die einzige rechtlich bindende und relevante Kartengrundlage der geplanten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ist die im Kartenteil festgelegte Raumnutzungskarte im Maßstab von 1:50:000. In Verbindung mit den ebenfalls vorgegebenen offenen regionalplanerischen Gebietsschraffuren führt dies dazu, dass die Ränder regionalplanerischer Gebietsfestlegungen jeweils im Einzelfall zu prüfen und auszuformen bleiben. Die nachstehend veröffentlichten Shape-Dateien der Vorranggebiete, die nach dem aktuellen Stand im Hauptverfahren bleiben, stellen ausdrücklich keine flurstückscharfe oder sogar metergenaue Abgrenzung der regionalen Vorranggebiete für Windkraftanlagen dar und dienten ausschließlich der besseren technischen Handhabbarkeit und zur Verringerung des Bearbeitungs­aufwandes für die Träger öffentlicher Belange.

Download Shape-Datei VRG Teilfortschreibung Windenergie II

Download Shape-Datei bestehende VRG Teilfortschreibung Windenergie 2015 und 13. Änderung

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an die Fortführung des Annexverfahrens Teilfortschreibung Windenergie IIa sowie die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten angepasst.

Ansprechperson: Herr Dr. Kist (, 07131 6210-11)