Teilfortschreibung Windenergie
im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien
(Teilfortschreibung Windenergie II)

Übergeordnete Zielvorgaben

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat laut Windenergie­flächenbedarfsgesetz des Bundes in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 mindestens 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie im Regionalplan als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen durch den Regionalverband festgelegt werden müssen. Laut den gesetzlichen Vorgaben des Landes muss die Ausweisung der Vorranggebiete bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein. Gelingt diese Ausweisung, sind Windkraftanlagen nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig, die allerdings auf kommunaler Ebene durch Flächenausweisungen (z.B. durch Sonderbauflächen für Windenergie) ergänzt werden können. Gelingt dies nicht, findet keine planerische Steuerung mehr statt. Windkraftanlagen sind dann gemäß § 249 (7) BauGB spätestens ab dem 31.12.2027 in der gesamten Region auf Grundlage von § 35 (1) Nr. 5 BauGB als privilegierte Anlagen zulässig. Ab diesem Datum treten auch alle geltenden Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windkraft außer Kraft. Natürlich würden in dem Fall dennoch die Vorgaben des Bundesimmissions­schutzgesetzes, der TA Lärm sowie die Vorgaben des Bundesnatur­schutzgesetzes greifen. Die für Windkraft zur Verfügung stehende Fläche wäre allerdings erheblich größer als 1,8%. Die rechtlichen Zusammenhänge sind im Detail in dem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der AG der Regionalverbände dargestellt.

Ziel der Teilfortschreibung Windenergie und bisherige Arbeitsschritte

Um die Aufgabe eines planerisch gesteuerten Windenergieausbaus zu erfüllen und die Energiewende weiter voranzubringen, erarbeitet der Regionalverband aktuell seine zweite Teilfortschreibung Windenergie. In Ergänzung der bereits bestehenden regionalplanerischen Festlegungen zu Windenergie sollen weitere Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt werden. Ziel der Teilfortschreibung ist es, durch regionalplanerische Ausweisungen und Festlegungen den Ausbau der Windenergie deutlich zu beschleunigen und dadurch eine langfristig sichere und klimaneutrale Energieversorgung der Region zu erreichen. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • Ein möglichst großer Abstand zu bewohnten Siedlungsflächen, der erkennbar über den als Vorsorgeabstand festgelegten Ausschlusskriterien liegt
  • Die Erzeugung grünen Stroms in Nähe des Stromnetzes bzw. großer Verbraucher (z.B. große Gewerbegebiete)
  • Eine faire Verteilung des Windkraftausbaus in der Region Heilbronn-Franken, bisher steht der weit überwiegende Teil der über 280 Windkraftanlagen im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall
  • Die kurzfristige Flächenbereitstellung und Umsetzung, um die Gefahr von Energiemangel­situationen schnellstmöglich zu verringern
  • Eine Synchronisierung mit laufenden Planungen bzw. Projektierungen

Im Oktober 2022 hat der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie zusammen mit der Teilfortschreibung Solarenergie gefasst. Im März 2023 wurde der Verbandsversammlung ein Sachstandsbericht zum Thema Windenergie vorgelegt. Die jeweiligen Vorlagen dazu können hier heruntergeladen werden:
Vorlage Aufstellungsbeschluss
Vorlage Sachstandsbericht

Am 14.07.2023 war die Teilfortschreibung Windenergie wieder Gegenstand der Verbands­versammlung. In dieser Sitzung war nicht nur die planerische Vorgehensweise, das Kriterienset und die Suchraumkarte Windenergie, sondern mit der Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungs­gesetz (ROG) auch der erste förmliche Verfahrensschritt Thema. Nach Beschluss der Verbandsversammlung konnten im Rahmen dieser Unterrichtung Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden. Die Unterrichtung wurde als Online-Verfahren durchgeführt, das dafür eingerichtete Online-Beteiligungsportal war vom 01.08.2023 bis zum 29.09.2023 erreichbar. Download TOP3 (TF Windenergie) der VV am 14.07.2023

In der Verbandsversammlung am 08.12.2023 wurde ein Sachstandsbericht zur Teilfortschreibung Windenergie inkl. eines ersten Blicks auf den Rücklauf aus der Unterrichtung abgegeben und methodische Änderungen diskutiert. Download TOP5 (TF Windenergie) der VV am 08.12.2023

In der Sitzung des Planungsausschusses am 12.04.2024 wurde zudem der modifizierte Kriterienkatalog, der sich aus der Berücksichtigung des Rücklaufs der Unterrichtung ergab, beschlossen. Dieser modifizierte Kriterienkatalog ist zugleich Grundlage für die Ausarbeitung der Potenzialkulisse sowie die Entwürfe der Vorranggebiete. Download TOP6 (TF Windenergie) des PA am 12.04.2024

Planerische Vorgehensweise

Der Regionalverband hat bereits Anfang 2023 eine Vorgehensweise für die Ausweisung der erforderlichen Vorranggebiete erarbeitet, die aus einem Zwei-Säulen-Modell besteht. An dieser Methodik wurden durch die Rückläufe aus der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG erste Änderungen notwendig, die am 08.12.2023 in der Verbandsversammlung besprochen wurden und die in dem folgenden Schaubild bereits berücksichtigt sind. Das Schaubild stellt den Ablauf und die planerische Vorgehensweise übersichtlich dar:

grafische Darstellung zur planerische Vorgehensweise der Teilfortschreibung Windenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)

Bei der ersten Säule handelt es sich um die bereits in der Region vorhandenen rechtsverbindlichen Flächen auf gemeindlicher Ebene, die für die Windenergie festgesetzt, dargestellt und ausgewiesen wurden. Ursprünglich waren in dieser Säule auch die bereits rechtsverbindlichen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen enthalten, die aus der Teilfortschreibung Wind aus dem Jahr 2015 stammen. Als Konsequenz aus den Rückläufen der Unterrichtung wurden diese regionalplanerisch bereits gesicherten Gebiete nunmehr aus der Säule I herausgenommen.

Die zweite Säule baut auf einen kriteriengestützten Suchprozess auf. In einem ersten Schritt wird durch den Abzug von Ausschlussflächen ein Suchraum bestimmt, der Gegenstand der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG war. Der Begriff „Suchraum“ ist hierbei wörtlich zu verstehen – in diesen Räumen wird nach den späteren Vorranggebieten gesucht. Durch eine Eignungs- und Konfliktprüfung wird der Suchraum zu einer Potenzialkulisse verkleinert. Die in Säule I verbleibenden Flächen gehen direkt in die Potenzialkulisse ein. Aus der Potenzialkulisse werden dann durch eine weitere Verringerung die Vorranggebiete entwickelt, die das Flächenziel erfüllen müssen.

Die Größe der Flächen verringert sich somit bei jedem Schritt des Suchprozesses. Die ausgewiesenen Vorranggebiete werden also um ein Vielfaches kleiner sein als der ursprüngliche Suchraum.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Aus den Stellungnahmen der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG wurde deutlich, dass die bisherigen Kriterien, die von der Verbandsversammlung am 14.07.2023 beschlossen wurden, teilweise modifiziert werden müssen. So werden beispielsweise die Hubschraubertiefflugstrecken nicht mehr als hochrangiger Konflikt geführt, sondern als Ausschlussflächen. Diese und andere Änderungen finden sich in dem modifizierten Kriterienkatalog, der in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.04.2024 beschlossen wurde.

Aktuell ist die Verbandsverwaltung mit der Erstellung der Potenzialkulisse und der Abgrenzung der möglichen Vorranggebiete befasst.

Auf Grundlage der Beschlussfassungen vom 14.07.2023, vom 08.12.2023 und vom 12.04.2024 wird die Verbandsverwaltung außerdem den Beteiligungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie ausarbeiten. Dieser besteht aus dem Textteil, der Potenzialkulisse inkl. Vorranggebietsentwürfe, der Begründung und dem Umweltbericht. Außerdem wird er einen Vorschlag zum Umgang mit den Stellungnahmen, die im Zuge der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG beim Regionalverband eingingen, enthalten. Der Beteiligungsentwurf soll der Verbandsversammlung am 14.06.2024 zur Entscheidung vorgelegt werden.

Der Regionalverband entwickelt außerdem die Erklärvideos weiter.

Im unveränderten Erklärvideo - Teil 1 wird die planerische Vorgehensweise bis zur Suchraumkarte für die Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG anhand eines fiktiven Beispiels zeichnerisch dargestellt. Einen Ausblick auf die anschließenden Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Vorranggebiete für Windenergie enthält das Erklärvideo - Teil 2. In Teil 3 des Erklärvideos geht es nunmehr um die Modifikationen der Methodik, die sich aus der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG ergeben haben.

Darüber hinaus können den hier abrufbaren Karten Informationen zu den Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Heilbronn-Franken entnommen werden

Für Hintergrundinfos verweisen wir zudem auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Windenergie thematisiert wurde.

Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie)

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Windenergie angepasst.