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Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die Arbeiten an der Regionalen Planungsoffensive schreiten mit großen Schritten voran. In der Sitzung am 11.04.2025 hat die Verbands­versammlung zum einen den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Solarenergie gefasst und damit als erster Regionalverband Baden-Württembergs für ein Teilprojekt der Regionalen Planungsoffensive noch vor der gesetzlichen Frist den Planungsauftrag erfüllt. Zum anderen wurde in der Sitzung auch bei der Teilfortschreibung Windenergie II das weitere Vorgehen beschlossen, so dass auch dieses Verfahren so zeitnah wie möglich zu Ende gebracht werden kann.

Nähere Infos zu den beiden Teilfortschreibungen finden Sie unter den Seiten Teilfortschreibung Windenergie II sowie Teilfortschreibung Solarenergie.

Regionale Planungsoffensive

Die beiden Teilfortschreibungen gehen zurück auf die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Die Planungsoffensive dient der Umsetzung der Landesflächenziele für erneuerbare Energien, die durch das Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 11.02.2023 präzisiert wurden. Gleichzeitig wird durch die Regionale Planungsoffensive das Windenergie­flächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes umgesetzt.

Ziel der beiden Teilfortschreibungen ist, durch regionalplanerische Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge den Ausbau der Windenergie, der Freiflächen­photovoltaik sowie der Solarthermie deutlich zu beschleunigen und dadurch nicht nur kurzfristig einen Zubau von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, sondern langfristig eine klimaneutrale Energieversorgung der Region zu sichern.

Teilfortschreibung Windenergie II

Nach § 20 KlimaG BW sind die Regionen für die Bereitstellung entsprechender Windenergiegebiete als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen verantwortlich. Das Flächenziel, wonach auf regionaler Ebene mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Verfügung gestellt werden müssen, gilt für alle Regionen Baden-Württembergs gleichermaßen. Gegenüber dem Bundesrecht verschärfte Baden-Württemberg allerdings die Flächenziele und den Zeitrahmen dahingehend, dass der Wert von 1,8 % nicht erst zum 31.12.2032 erreicht sein soll, sondern bereits am 30.09.2025, dem im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerten Ende der Regionalen Planungsoffensive. Das im WindBG enthaltene Zwischenziel von 1,1 % bis 2027 entfällt für Baden-Württemberg.

Vertiefende Infos zur Teilfortschreibung Windenergie u.a. zu der aktuell von der Verbandsversammlung beschlossenen Aufspaltung in zwei Teilverfahren, eine Übersicht der bisherigen Verfahrensschritte, den Entwurfsstand vom Sommer 2024 sowie eine Vielzahl von Erklärvideos finden sich auf der Seite Teilfortschreibung Windenergie II.

Teilfortschreibung Solarenergie

Das KlimaG BW regelt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Flächenbereitstellung für die Freiflächen­photovoltaik (FFPV) neu. § 21 KlimaG BW verlangt zum 30.09.2025 die Ausweisung von mindestens 0,2 % der Regionsfläche für die FFPV. Allerdings sind – anders als bei der Windenergie – an die Erreichung des Zielwerts keine rechtlichen Wirkungen geknüpft.

Wie oben dargestellt, hat der Regionalverband mit dem Satzungsbeschluss über die Teilfortschreibung Solarenergie seinen Planungsauftrag erfüllt. Nach der zeitnahen Vorlage der Unterlagen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen kann voraussichtlich im Sommer 2025 mit der Rechtskraft der Teilfortschreibung gerechnet werden.

Nähere Infos zur Teilfortschreibung Solarenergie, die nächsten Schritte bis zur Rechtskraft, die mit der Teilfortschreibung verbundene weitergehenden Öffnung der Regionalen Grünzüge sowie den kompletten Verfahrensverlauf finden sich auf der Seite Teilfortschreibung Solarenergie.

Anfragen

Gerne stehen wir darüber hinaus den Städten und Gemeinden sowie Vorhabenträgern und interessierten Flächeneigentümern für die Prüfung der Vereinbarkeit von Flächen und Anlagen mit den derzeit geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur Verfügung.

Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir derzeit mit der Abarbeitung der sehr zahlreichen und teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen aus der Teilfortschreibung Windenergie II befasst sind und daher nur eingeschränkt Zeit zur Verfügung haben. Anfragen zu FFPV-Flächen werden zwar nach dem Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Solarenergie wieder bearbeitet, allerdings ist mit einer etwas erhöhten Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen pro Anfrage zu rechnen. Informelle Anfragen zu Windkraftprojekten versuchen wir nach Möglichkeit zeitnah zu beantworten, aber auch hier kommt es vereinzelt zu einer Bearbeitungsdauer von mehr als 4 Wochen. Hierfür bitten wir um Verständnis. Für umfangreichere Anfragen von Projektieren und Privatpersonen weisen wir zu dem auf die Gebührensatzung des Regionalverbands hin.

Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Ansprechpartner:

Info-Schreiben zur Regionalen Planungsoffensive und den Teilfortschreibungen

Darüber hinaus finden Sie hier unsere Infoschreiben zum Download, für die Sie sich auch unter info@rvhnf.de registrieren können.

Info Nr. 11 – April 2025 (Satzungsbeschluss TF Solarenergie und weiteres Vorgehen TF Windenergie II)
Info Nr. 10 – Januar 2025 (aktueller Sachstand TF Solarenergie und TF Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)

Planhinweiskarten

Im Zusammenhang mit der Regionalen Planungsoffensive hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände für das gesamte Land sogenannte Planhinweiskarten veröffentlicht, die unter nachstehender Pressemitteilung für das ganze Land abgerufen werden können.

Die beiden Karten zur Region Heilbronn-Franken finden Sie unter Planhinweiskarte PV und Planhinweiskarte Wind.

Bitte beachten Sie, dass diese Karten den derzeitigen regionalplanerischen Rechtszustand wiedergeben. Sie berücksichtigen zudem weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden, noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Sollten Sie ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt planen, wenden Sie sich bitte am besten mit aussagekräftigen Unterlagen an die o.g. Ansprechpartner.

Wir unterstützen Sie gerne, damit wir gemeinsam den raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region Heilbronn-Franken erreichen.

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Verfahrensstände der beiden Teilfortschreibung angepasst.