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Erklärvideo – Teil 3 zur Teilfortschreibung Windenergie II - Änderungen nach der Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG

Transkript

Willkommen zum Erklärvideo Teil drei. Es haben sich im Verfahren ein paar Änderungen ergeben, die wir Ihnen in diesem Video vorstellen wollen. Die Teile eins und zwei des Erklärvideos bleiben auf der Webseite des Regionalverbands Heilbronn Franken zugänglich, so dass Sie jederzeit darauf zurückgreifen können.

Nach dem Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie im Herbst 2022 wurden im Juli 2023 die konkreten Details zum Verfahren in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn Franken vorgestellt und auch die Unterrichtung durchgeführt und abgeschlossen. Derzeit werden die weit über 100 eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und es wird ein Abwägungsvorschlag erstellt. Durch die teilweise neuen Informationen sind Änderungen der Methodik erforderlich, die wir Ihnen in diesem dritten Erklärvideo kompakt darlegen möchten.

Auf Grundlage der überarbeiteten Methodik wird für den nächsten Beteiligungsschritt die Potenzialkulisse entwickelt und die Begründung inklusive Umweltbericht erstellt.

In den ersten beiden Erklärvideos haben wir Ihnen erläutert, wie und an welcher Stelle die unterschiedlichen Arten von Kriterien Eingang in den Planungsprozess finden. Durch die Rückmeldungen von Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit ändert sich die Einstufung einzelner Kriterien. Hier beginnt also die Überarbeitung der Methodik. Beispielsweise werden Hubschrauber-Tiefflugstrecken künftig als Ausschlusskriterium behandelt. Andere, bisher hochrangige Konfliktkriterien können künftig als einfache Konfliktkriterien eingestuft werden.

Gegebenenfalls kommen auch einige ganz neue Konfliktkriterien hinzu und andere fallen eventuell weg.

Auch bezüglich des Umgangs mit den bestehenden rechtsverbindlichen Vorranggebieten für Windenergie ergibt sich eine Änderung. Diese Gebiete werden nicht Teil der Potenzialkulisse, sondern bleiben ohne weitere Überprüfung Teil der regionalen Windenergieflächen. Sie sind somit auch nicht mehr Teil der Säule. Eins der aktuellen planerischen Vorgehensweise. Der Anteil von 0,36 % der Regionsfläche kann aber auf das Flächenziel von insgesamt mindestens 1,8 % angerechnet werden.

Die ersten zwei Schritte des kriteriengestützten Suchprozesses aus Säule zwei müssen anhand des überarbeiteten Kriteriensets noch mal durchgeführt werden. Aus dem überarbeiteten Suchraum wird über eine Eignungs- und Konfliktprüfung wie geplant die Potenzialkulisse abgeleitet. Neu ist, dass wir bereits im nächsten Arbeitsschritt innerhalb der Potenzialflächen diejenigen Flächen markieren, die sich aus unserer Sicht besonders gut als Vorranggebiete eignen. Der dann sogenannte Beteiligungsentwurf, der in das formelle Anhörungsverfahren geht, besteht somit aus der räumlichen Kulisse möglicher Vorranggebiete aus Änderungen des Textteils des Regionalplans sowie aus der ausführlichen Begründung inklusive Umweltbericht.

Zudem wird dargelegt, welche Stellungnahmen im Rahmen der Unterrichtung eingegangen sind und wie diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Nach der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die abschließende Abwägung aller Belange und es werden die neuen Vorranggebiete für Windenergie in einem Umfang von mindestens 1,44 % der Regionsfläche abgegrenzt. Zusammen mit den 0,36 % der rechtsverbindlichen Vorranggebiete muss mindestens das Flächenziel von 1,8 % erreicht werden.

Die Karte mit dem Bearbeitungsstand Juli 2023 entspricht nicht mehr der aktuellen Methodik und wird daher nicht mehr zum Download angeboten. Wie gesagt, wird anhand des überarbeiteten Kriteriensets mit Ausschlusskriterien und hochrangigen Konfliktkriterien und ohne die rechtsverbindlichen Vorranggebiete eine deutlich reduzierte Potenzialkulisse erstellt, aus der sich die bereits möglichen Vorranggebiete abzeichnen. Diese bilden wir dann auf einer Karte ab, die wir Ihnen voraussichtlich im Juni 2024 zur Verfügung stellen.

Noch ein kurzer Ausblick auf die Potenzialkulisse. Das Örtchen Windingen kennen Sie ja schon aus den anderen beiden Videos. Wir sehen zum einen die Potenzialkulisse als Ergebnis der Eignungs- und Konfliktprüfung und zum anderen die Abgrenzung der am besten geeigneten Flächen als mögliche Vorranggebiete, die ins Beteiligungsverfahren gehen und eine förmliche Umweltprüfung erfahren.

Das ist also der derzeitige Verfahrensstand. Wir sichten die Stellungnahmen, passen die Methodik an und bereiten den Beteiligungsentwurf für das ausstehende Beteiligungsverfahren vor. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass weiterhin der Rechtsrahmen des Bundes gilt. Also das heißt, wenn wir das Flächenziel von mindestens 1,8 % im Regionalplan nicht erreichen, ist die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, also ohne übergeordnete Steuerung möglich.

Und wie schon bei den ersten beiden Erklärungsvideos bieten wir an Falls Sie Fragen zu der neuen Methodik oder ganz allgemein zum Prozess haben, melden Sie sich gerne bei uns.