Im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie liegt Ihnen eine Suchraumkarte vor. In diesem Erklärvideo Teil eins erläutern wir die einzelnen Schritte des Kriterien gestützten Planungsprozesses bis zum Stand der Unterrichtung nach Paragraph neun, Absatz eins Raumordnungsgesetz. Der Prozess führt am Ende zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie. Die Suchraumkarte ist ein erstes Zwischenergebnis.
Doch zunächst einmal kurz zum Hintergrund des Ganzen. Mit dem Erneuerbare Energien Gesetz wurde 2023 klargestellt, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen, also der öffentlichen Sicherheit dienen. Mit dem Wind an Land Gesetz aus dem Jahr 2022 wurde die räumliche Steuerung der Windkraftnutzung bundesweit grundsätzlich verändert. In Baden Württemberg wird spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 die Steuerungswirkung kommunaler Flächennutzungspläne bezüglich Windenergieanlagen wegfallen.
Gleichzeitig ist gesetzlich festgelegt, dass bis zum 30. September 2025 für jede Region Baden Württembergs 1,8 % der jeweiligen Fläche für Windenergie ausgewiesen sein sollen. Die maßgebliche Ebene hierfür ist in Baden Württemberg die Regionalplanung. Falls in Heilbronn Franken nicht bis spätestens Ende 2027 ausreichend Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan ausgewiesen werden, gilt danach, dass Windenergie grundsätzlich privilegiert ist. Es gäbe dann keine räumliche Steuerung mehr.
Es liegt also jetzt in der Hand der Akteure in der Region, sich an einer guten Steuerung zu beteiligen.
Der Regionalverband Heilbronn Franken möchte daher den Windenergieausbau planerisch gestalten. Dabei verfolgt er Ziele, die dem Prozess Leitplanken geben. Wichtig ist zunächst ein möglichst großer Abstand zur Wohnbebauung. Daneben wird auch darauf geachtet, dass die Erzeugung grünen Stroms in der Nähe von Stromnetzen oder in der Nähe großer Verbraucher stattfinden kann. Die Verteilung der Windenergie Flächen innerhalb der Region soll fair sein und die Planung soll ermöglichen, kurzfristig Flächen bereitzustellen und Projekte umzusetzen.
Nicht zuletzt ist es eine wichtige Aufgabe, bereits laufende Planungen, Projektierungen von Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Dies stellt gerade eine große Herausforderung dar, weil momentan sowohl bereits einzelne Anlagen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetz geplant werden. Als auch auf der regionalen Ebene die eingangs genannten Vorranggebiete zu entwickeln sind. Damit das am Ende zusammenpasst, ist eine vollständige Transparenz des Planungsprozesses notwendig. So gibt die Suchraumkarte bereits erste Anhaltspunkte dafür, an welcher Stelle es sich lohnt, weiter an Windkraftprojekten zu arbeiten und an welchen Stellen es sich nicht lohnt.
Welche Schritte geht der Regionalverband nun konkret, um von der gesamten Regionsfläche zu den Vorranggebieten für Windenergie zu kommen? Das Vorhaben basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist die Übernahme bereits ausgewiesener Flächen. Die Arbeit, die in der Vergangenheit in die Ausweisung von Windenergieflächen gesteckt wurde, geht also nicht verloren. Die zweite Säule ist von Kriterien, Prüfungsvorgängen und Abwägungen geprägt.
Sie ist die Hauptsäule in diesem Suchprozess. Sie können bereits hier erahnen, dass die Ihnen vorliegende Karte also noch weiteren Prüfungsschritten unterzogen wird und sich die darauf eingefärbten Bereiche nochmals reduzieren. Das Ergebnis des Prozesses sind dann die gesetzlich verankerten mindestens 1,8 % Flächenanteile an der Gesamtfläche der Region. Die Grafik sieht vielleicht noch ein bisschen kompliziert aus, aber keine Sorge, wir gehen Sie jetzt Schritt für Schritt einzeln durch.
Eingangs hatten wir von einem Kriterien gestützten Suchprozess gesprochen. Welches sind nun die Kriterien, die im Prozessverlauf eine Rolle spielen? Da wären zunächst die Ausschlusskriterien. Trifft ein solches auf eine Fläche zu, wird sie direkt aus dem Suchraum ausgeschlossen. Bei den sogenannten hochrangigen Konfliktkriterien spricht auch noch vieles gegen eine Flächenausweisung. Die betroffene Fläche könnte aber dennoch in Betracht kommen, zum Beispiel aufgrund möglicherweise sehr guten Voraussetzungen für die Windenergiegewinnung.
Als Drittes werden Konfliktkriterien betrachtet, die in der späteren Abwägung berücksichtigt werden, sie aber nicht ganz so stark zu berücksichtigen sind wie die hochrangigen Konfliktkriterien. Und als letztes sind Eignungskriterien unbedingt mit einzubeziehen, weil sie die besondere Eignung für Flächen herausstellen.
Um die Anwendung der Kriterien im Rahmen einer Suchraumüberprüfung zu veranschaulichen, führen wir jetzt einen modellhaften Landschaftsraum ein. Vielleicht ploppen bei Ihnen ja direkt erste Ideen auf, welche Flächen ausgeschlossen oder eventuell geeignet sein könnten. Aber der Reihe nach. Dieser Landschaftsraum zeigt beispielhaft einen Ausschnitt einer gesamten Region. Fläche.
Auch wenn die Säule eins im Flächenreduktionsprozess erst später zum Tragen kommt, können hiermit direkt zu Beginn schon rechtsverbindliche Flächen vorgemerkt werden. Die hierbei berücksichtigten Flächen sind Vorranggebiete auf regionalplanerischer Ebene. Aus der Teilfortschreibung Windenergie, die 2015 rechtsverbindlich wurde. Daneben handelt es sich noch um Konzentrationszonen von kommunalen Flächennutzungsplänen und um Bebauungspläne, die allesamt der Windenergienutzung dienen. Diese Flächen werden im Planungsprozess auf jeden Fall bis zum Schritt Potenzial Kulisse mitgeführt.
Häufig stehen in diesen Flächen schon Anlagen oder es liegen Baugenehmigungen für Windkraftanlagen vor. Daher ist es wichtig, diese Flächen zu sichern, auch damit diese Anlagen zum Beispiel zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden können. Diese Erneuerung nennt man Repowering. Ein sehr wichtiges Thema in der Region Heilbronn Franken, in der aktuell bereits über 280 Windkraftanlagen stehen.
Und so sieht das dann in unserem schönen Landschaftsraum aus. Hier haben wir eine kommunale Konzentrationszone, die direkt in den Suchraum und später auch in die Potentialkulisse übernommen werden kann.
Nachdem wir Bestehendes für später gesichert haben, fängt die eigentliche Sucharbeit erst so richtig an. Säule zwei definiert zunächst innerhalb der gesamten Regionsfläche den Zeitraum, in dem alle Flächen abgezogen werden, also gesperrt werden, die mit einem Ausschlusskriterium belegt sind.
Bei diesen wirklich sehr harten Kriterien handelt es sich um rechtliche und fachliche Gründe, die wichtige Belange schützen.
Dabei geht es zum Beispiel um Siedlungen mit Vorsorgeabstand, um Naturschutzgebiete, um überörtliche Straßen oder auch um Gewässer erster Ordnung, also beispielsweise um Bundeswasserstraßen. Alle diese Bereiche und Flächen werden aus dem Suchraum ausgeschlossen.
Damit hätten wir auch schon die erste Stufe geschafft. Vom Gesamtraum ziehen wir die bereits rechtsverbindlichen Flächen in Grün und die Ausschlussflächen in Rot ab. Und erhalten so den eigentlichen Suchraum in Gelb, der nun auf die weiteren Kriterien hin abgeklopft wird.
In einem Zwischenschritt markieren wir jetzt noch diejenigen Flächen, die später im Eignungsvergleich hochrangige Konflikte aufweisen werden.
Es handelt sich dabei um Flächen, deren Inanspruchnahme aus verschiedenen Gründen möglichst vermieden werden sollte. Wenn sie allerdings höchst geeignet sind, zählt das in der Abwägung später eventuell doch mehr.
Beispiele für die so genannten hochrangigen Konflikte sind Natura 20 Gebiete oder auch Hubschrauber Tiefflug Strecken des Militärs. Diese konfliktbehafteten Flächen kennzeichnen wir hier im Beispiel mit der Farbe Orange.
So machen wir vom Beispiel Szenario aus mal einen kurzen Exkurs in die Realität. Wir haben nämlich schon den Stand der Ihnen im Rahmen der Unterrichtung vorliegenden Such baumkarte der Region Heilbronn Franken erreicht. Wie gerade am idyllischen Landschaftsraum demonstriert, haben wir im Gesamtraum im Vorhinein alles ausgenommen, was aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung steht. Die rechtsverbindlichen Flächen der Säule eins sind grün markiert, der Suchraum ohne hochrangige Konflikte ist gelb markiert und die Flächen im Suchraum mit hochrangigen Konflikten sind orangefarben markiert.
So erhalten Sie im Rahmen der Unterrichtung einen Überblick über den Raum, den der Regionalverband im weiteren Verlauf auf sein tatsächliches Potential für Windenergieprojekte hin überprüft fehlen wird. Weist die Fläche keine Farbe auf, ist sie nicht Teil der weiteren Betrachtung. So, und damit sind wir auch schon am Ende des Erklärvideos eins angelangt.
Wo stehen wir und sie aktuell im Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie im Herbst 2022? Wurden im Juli 2023 die konkreten Details zum Verfahren in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn und Franken vorgestellt und die Unterrichtung beschlossen, in der wir uns jetzt befinden. Wenn Sie müssen möchten, wie der Prozess vom Suchraum bis zu den Vorranggebieten verlaufen wird und was Grundlage für das Beteiligungsverfahren sein wird, schauen Sie gerne das Erklärvideo Teil zwei.
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