Willkommen zum Erklärvideo Teil sechs, worin wir zur Orientierung einen kurzen Überblick über den gesamten Planungsprozess bieten.
Was ist der Hintergrund des Planungsprozesses? Es ist gesetzlich festgelegt, dass bis zum 30. September 2025 für jede Region Baden-Württembergs 1,8 % der jeweiligen Fläche für Windenergie ausgewiesen sein sollen. Mit dieser Ausweisung sind die zwölf Regionalverbände beauftragt. Die Zahl 1,8 % stammt übrigens aus einer bundesrechtlichen Vorgabe, dem sogenannten Wind-an-Land-Gesetz. Ziel des Ganzen ist, Klimaschutz real und konkret zu betreiben, in denen weitere Windkraftanlagen zeitnah gebaut werden können und Sicherheit für bereits laufende Planungen geschaffen wird und das möglichst konfliktarm.
Falls das Flächenziel von 1,8 % der Region für Windenergie planerisch nicht erreicht wird, dann gibt es auch keine abgestimmte räumliche Steuerung, worauf wir am Ende des Videos nochmals eingehen.
Von der gesamten Regionsfläche hin zu den Vorranggebieten besteht der Ableitungsprozess aus verschiedenen Schritten. Das konkrete kriterien- und leitliniengestützte Vorgehen beschreiben wir in den Erklärvideos Teil 1 bis 5, genauer. Wir mussten im Verlauf des Verfahrens ein paar Änderungen an Prüf- und Ableitungssprozess vornehmen, worauf wir ebenfalls in den soeben genannten Videos eingehen.
Dieser gerade gezeigte Suchtrichter stellt sich folgendermaßen in Kartenform dar. In der gesamten Regionsfläche wird zuerst der Suchraum festgelegt. Er definiert den Raum, in dem Windkraft nicht ausgeschlossen und somit grundsätzlich möglich ist. Mehr dazu in Erklärvideo Teil eins. Danach folgt über die Eignungs- und Konfliktprüfung die Festlegung der Potenzialkulisse. Hier der Verweis auf Erklärvideo Teil vier und von der Potentialkulisse werden anschließend die Vorranggebiete abgeleitet.
Wie das funktioniert, erläutern wir in Erklärvideo Teil fünf.
Die Vorranggebiete sind Bestandteil der Unterlagen für das Beteiligungsverfahren, das ebenfalls in Erklärvideo Teil fünf detailliert beschrieben ist. Voraussichtlich ab Anfang September können Sie Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Außerdem werden wir Sie in Veranstaltungen über unsere Vorgehensweise, die Planung und die rechtlichen Wirkungen der Planung informieren.
Unser Ziel ist es, den Planungsprozess bis zum 30. September 2025 erfolgreich abzuschließen. Das heißt, die Nutzung von Windenergie, so zu steuern, dass sie auf die in der linken Karte dargestellten Vorranggebiete beschränkt ist. Falls dieses Ziel verfehlt wird, weil das Verfahren in die Länge gezogen oder gerichtlich zu Fall gebracht wird, entfällt die Steuerungswirkung und Windenergieanlagen können künftig überall im rechts dargestellten Suchraum gebaut werden.
Zum Schluss noch der Hinweis Auf unserer Homepage finden Sie die genannten Erklärvideos Teil 1 bis 5 unter Service und Ausschreibungen. Und dann Videos, Veröffentlichungen und Links. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.