Willkommen zum zwölften und voraussichtlich letzten Erklärvideo zur Teilfortschreibung Windenergie. Im Zuge der regionalen Planungsoffensive. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 2. Oktober 2026 wurden der Satzungsbeschluss der Teilfortschreibung Windenergie II und der Feststellungsbeschluss über das Erreichen des Flächenziels gefasst. Mit diesen Beschlüssen ist das Hauptverfahren abgeschlossen, bevor die Teilfortschreibung Windenergie II als Satzung beschlossen wurde.
Fand die Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren statt. Im Beteiligungszeitraum vom 2. März bis 2. April 2026 gingen 107 Stellungnahmen ein, darunter fünf Doppel-Stellungnahmen. Somit ergaben sich 102 zu bearbeitende Stellungnahmen, 41 aus der Öffentlichkeit und 61 von Trägern öffentlicher Belange. Also deutlich weniger als im ersten Beteiligungsverfahren. Auch diese Stellungnahmen wurden in einer Datenbank erfasst, was diesmal effizienter möglich war, da alle Stellungnahmen entweder direkt über das Beteiligungsportal oder auf anderem Wege in elektronischer Form eingehen mussten.
Die Texte wurden exzerpiert, also in Sinneinheiten zerlegt, auf Relevanz geprüft und die vorgebrachten Belange gegenüber anderen Belangen abgewägt. Alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden behandelt und sind zusammen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag der Verbandsverwaltung in einer Synopse dargestellt. Diese Synopse zur erneuten Beteiligung umfasst diesmal rund 150 Seiten und kann auf der Homepage des Regionalverbandes eingesehen werden. Zur Erinnerung: Die Synopse des ersten Beteiligungsverfahrens umfasste 5600 Seiten sowie sehr umfangreiche Anlagen.
Für den Satzungsbeschluss wurden die Unterlagen, also der Text und Kartenteil und die Begründung mit Anlagen wie dem Umweltbericht sowie insbesondere die Standortdatenblätter zu den geplanten Vorranggebieten, überarbeitet. Dabei flossen Informationen aus beiden Beteiligungsverfahren ein. Diese Dokumente haben nun den Stand: 26. August 2026. Die geänderten Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage. Folgen Sie gerne dem Link mit dem QR Code.
Was sich geändert hat, können Sie im Einzelnen der Sitzungsvorlage entnehmen.
Am 2. Oktober 2026 hat die Verbandsversammlung zunächst über die Abwägung der erneuten Beteiligung beraten, wobei auch die Stellungnahmen aus der vorherigen Beteiligung Berücksichtigung fanden. Den Abwägungsvorschlägen der Verbandsverwaltung folgte die Verbandsversammlung anschließend in allen Punkten. An der geplanten Streichung von 17 geplanten Vorranggebieten für regional bedeutsame Windkraftanlagen wurde festgehalten. Eine erneute Änderung der Gebietskulisse der Vorranggebiete war demnach nicht mehr notwendig, und somit auch kein weiteres Beteiligungsverfahren.
Durch den von der Verbandsversammlung gefassten Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie II sind 87 neue Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde in derselben Sitzung um den Feststellungsbeschluss zur Erreichung des Flächenziels ergänzt. Die 27 bereits seit 2015 rechtskräftigen Vorranggebiete bleiben dabei ebenfalls von Bedeutung, denn sie werden auf das gesetzliche Flächenziel von 1,8 % angerechnet. Alle Vorranggebiete zusammen ermöglichen Windkraft auf insgesamt 10.090 Hektar und damit auf 2,12 % der Regionsfläche.
Eine Übersichtskarte aller Vorranggebiete finden Sie auf der Homepage des Regionalverbandes Heilbronn-Franken. Die vollständigen, überarbeiteten Unterlagen zur Teilfortschreibung Windenergie II werden nach dem Satzungsbeschluss beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingereicht. Nach Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen hat das Ministerium drei Monate Zeit, rechtliche Einwendungen zu erheben. Erfolgt dies nicht, wird die Teilfortschreibung Windenergie II durch eine Bekanntmachung des Regionalverbandes rechtsverbindlich.
Die Verbandsverwaltung rechnet mit der Rechtskraft ab Januar oder Februar 2027. Ab dann greift die Steuerungswirkung des Paragrafen § 249 Absatz 2 Baugesetzbuch. Das bedeutet, dass für neu geplante Windkraftanlagen außerhalb von Windenergiegebieten keine rechtliche Privilegierung mehr gegeben ist und diese Anlagen keine Genehmigung mehr erhalten können. Zu den Windenergiegebieten zählen allerdings neben den regionalen Vorranggebieten auch die in kommunalen Flächennutzungsplänen dargestellten Konzentrationszonen bzw. Sonderbauflächen für Windenergie.
Außerdem bleiben bereits bestehende Anlagen zulässig bzw. dürfen unter bestimmten Umständen erneuert werden. Mit dem Abschluss des Hauptverfahrens ist die Windenergie Planung des Regionalverbands aber noch nicht zu Ende. Das sogenannte Annex Verfahren, die Teilfortschreibung Windenergie II a, wird jetzt weitergeführt. Nähere Informationen zum Annex Verfahren erhalten Sie in unserem Erklärvideo Nummer 11. Darüber hinaus wurde am 2. Oktober 2026 durch die Verbandsversammlung für die neu ausgewiesenen Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen das Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten gestartet.
In diesem verpflichtend durchzuführenden Verfahren werden Gebiete mit Erleichterungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen festgelegt und auch Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen für die Errichtung und den Betrieb, also Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von negativen Auswirkungen. Diese Erleichterungen, die sich insbesondere auf Vorgaben des europäischen Umweltrechts beziehen, ergeben sich aus der RED III-Richtlinie der Europäischen Union. Näheres dazu finden Sie in der Sitzungsvorlage zu Top 2 der genannten Sitzung.
Über den Verlauf und die inhaltliche Ausrichtung dieser beiden Verfahren können Sie sich auf der Homepage des Regionalverbandes Heilbronn-Franken auch in Zukunft jederzeit informieren.